Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen

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Beherbergung von Reisenden aus inländischen Risikogebieten

Die angekündigte Verordnung, die die Beherbergung von Reisenden aus inländischen Risikogebieten in Niedersachsen regelt, ist jetzt veröffentlicht worden.

  • URLAUBS-Reisende aus inländischen Risikogebieten (= mehr als 50 Neuinfektionen innerhalb der letzten 7 Tage auf 100.000 Einwohner) dürfen in Niedersachsen nur dann beherbergt werden, wenn Sie einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht mehr als 48 Stunden alt ist.
    Eine Übersicht der Risiko-Gebiete laut Robert-Koch-Institut, die täglich aktualisiert wird, ist hier zu finden: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/
  • Das Beherbergungsverbot bzw. die Test-Pflicht besteht nur für Urlaubsreisende. Berufliche bedingte Reisen sowie Verwandtenbesuche sind davon NICHT betroffen. 

 

Die vollständige Verordnung zum Nachlesen finden Sie hier: 

Niedersächsische Verordnung über Beherbergungsverbote zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 9. Oktober 2020