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Topf Secret:

Halbautomatisierte Anfragen an Behörden zur Lebensmittelkontrolle – DEHOGA kritisiert populistische und rechtlich fragwürdige Plattform

© der Grafik: Foodwatch

Das Geheimnis um die populistische Kampagne „Topf Secret“ (DEHOGA compact berichtete) ist gelüftet - und die genaue Kenntnis, wie das Portal von Foodwatch und der Initiative FragDenStaat funktioniert, macht die Sache nicht besser: Die beiden Organisationen fordern die Bürger auf, über die neue Plattform auf Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben bei den zuständigen Behörden anzufragen. Das Generieren der Anfrage soll binnen einer Minute möglich sein. Zudem animieren die Initiatoren die Verbraucher dazu, die erhaltenen Ergebnisse und Informationen auf der Seite zu veröffentlichen und somit einen Internetpranger zu schaffen.

Diese Pseudotransparenz hilft den Bürgern aus Sicht des DEHOGA nicht, ein Mehrwert für den Verbraucherschutz ist nicht erkennbar: „Die Initiative für einen "Mitmach-Internetpranger" hat nichts mit Verbraucherschutz zu tun, sondern ist reinster Populismus“, kommentierte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges das Projekt. „Es kann und darf nicht im Interesse des Staates sein, dass auf diese Art und Weise Gastronomen und auch andere Lebensmittelunternehmer an den medialen Pranger gestellt werden und Existenzen sowie Arbeitsplätze so leichtfertig vernichtet werden können.“ Lebensmittelkontrollen sind Momentaufnahmen, und beanstandete (häufig nur kleine) Mängel können zum Zeitpunkt der Anfrage eines Bürgers über Topf Secret längst behoben sein. Die Plattform ist nach DEHOGA-Auffassung zudem in höchstem Maße rechtlich fragwürdig, wenn nicht sogar rechtswidrig: § 40 Abs. 1a Nr. 2  des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) ermächtigt ausschließlich die zuständige Behörde zur Veröffentlichung von Hygienemängeln unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen. Außerdem müssen seitens der zuständigen Behörden die hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts beachtet werden. Weder bei Foodwatch noch bei den Verbrauchern handelt es sich um die laut Gesetz zuständigen Behörden.

Diese Ansicht vertritt auch der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure (BVLK) in seiner hier verlinkten Position zu „Topf Secret“:  Verbraucher haben zwar laut Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in gewissen Grenzen einen Anspruch auf behördliche Informationen. Das VIG sieht aber darüber hinaus eine Veröffentlichung der Informationen durch die Verbraucher bzw. durch Vereine wie Foodwatch gerade nicht vor.