Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen

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Niedersächsische Verordnung aktualisiert – 50-Personen-Regelung wurde konkretisiert

Zum Nachteil unserer Branche wurde nun nach einem Urteil des OVG Lüneburg die Verordnung der Landesregierung hinsichtlich der Personen Zahl bei Trauerfeiern, Hochzeiten und Taufen o.ä. konkretisiert. In allen Räumen, außerhalb des eigenen Wohnraumes gelten bei diesen Veranstaltungen die Personengrenze von max. 50 Personen. Zusätzlich gelten in der Gastronomie die Einhaltung der Restriktionen für Restaurantbesuche.  

Zur aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen und weitergehenden Informationen (FAQ, Handlungsempfehlungen, ...) geht es hier.