Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen

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Neuigkeiten zur DSGVO

Grenze zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten auf 20 Mitarbeiter angehoben

Die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) war vor einem Jahr das alles bestimmende Thema der Branche. Auch wenn die DSGVO bereits 2016 beschlossen wurde traf sie doch die meisten Gastgeber erst kurz vor Inkrafttreten am 25.Mai 2018.

Was ist geblieben von der damaligen panikartigen Stimmung, den befürchteten Abmahnwellen und drastischen Bußgeldern? Wie hat sich die Branche auf die neue Datenschutz-Grundverordnung eingestellt, wo gibt es weiterhin Handlungsbedarf?

 

Alles nur heiße Luft?

Die Befürchtung, dass ab dem 25.Mai 2018 eine Welle von Abmahnungen über die Branche schwappt, hat sich als weitgehend unbegründet gezeigt. Dazu hat auch beigetragen, dass es mittlerweile Gerichtsurteile gibt, die die Möglichkeiten von Abmahnungen durch Wettbewerber stark einschränken. Auch, wenn es noch keine einheitliche Rechtsprechung zu diesem Thema gibt, sind von dieser Seite keine größeren Probleme zu erwarten, sofern nicht sehr grobe Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung vorliegen wie z.B. eine fehlende Datenschutzerklärung auf der Webseite.

Brisanter ist die Lage in Bezug auf die Aufsichtsbehörden, die seit Anfang des Jahres in großem Stil Fragebögen auch an kleine und mittlere Unternehmen verschicken, um Auskunft über den Stand der betrieblichen Umsetzung des Datenschutzes zu erhalten. Der baden-württembergische Landesdatenschützer hat 2019 sogar als das “Jahr der Kontrollen” ausgerufen.

 

Wie weit ist die Branche in Sachen DSGVO?

Da viele Gastgeber sich im ersten Affekt häufig nur mit den nach außen leicht zu kontrollierenden Anforderungen des Datenschutzes z.B. auf der eigenen Webseite beschäftigt haben, herrscht innerbetrieblich überwiegend noch großer Handlungsbedarf.

Insbesondere die geforderte Erstellung eines Datenschutzkonzeptes inklusive eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten stellt viele Hoteliers und Gastronomen vor große Herausforderungen.

 

Was gibt es Neues?

In den letzten Monaten sind einige, bislang eher vage Formulierungen in der Datenschutz-Grundverordnung in ihrer Auslegung konkretisiert worden, auch die ein oder andere Vereinfachungen bzw. Verbesserung ist vom Gesetzgeber angestoßen worden.

Zuletzt hatte der Bundestag eine Lockerung der Regelung in Bezug auf die Benennung eines Datenschutzbeauftragten gelockert. Sofern auch der Bundesrat dieser Änderung zustimmt, wovon auszugehen ist, wird es somit erst bei 20 Mitarbeitern, die regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind, die Notwendigkeit zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten geben. Die bisherige Grenze lag bei 10 Mitarbeitern.

Diese Lockerungen kommt vielen kleinen und familiengeführten Hotels und Gastronomiebetrieben zugute, darf jedoch nicht darüber weg täuschen, dass alle weiteren Anforderungen der DSGVO natürlich nach wie vor zu erfüllen sind und der entsprechende Sachverstand auch ohne Datenschutzbeauftragten im Betrieb vorhanden sein muss, um die entsprechenden Regelungen und Dokumentationen richtig umzusetzen.

Nicht wenige Fachleute erwarten nun eher mehr und höhere Bußgeldverfahren durch die Behörden, da der betriebliche Datenschutz nun tendenziell auf die lange Bank geschoben wird, weil neben dem Know-how nun auch die Sensibilität fehlt, das Thema anzupacken.

Ein aktuelles Gerichtsurteil stellt zudem klar, dass Betreiber einer Fanpage gemeinsam mit Facebook verantwortlich sind für die Einhaltung des Datenschutzes. Bei der konkreten Fragestellung ging es um den Einsatz des sogenannten Like Buttons, dieser sollte zumindest in der Standardfassung nun nicht mehr auf der eigenen Webseite verwendet werden.

Weitere interessante Updates zur DSGVO erhalten Sie in Kurzform auf der Webseite der Fachanwälte Wilde Beuger Solmecke unter folgendem Link: http://bit.ly/wbs-dsgvo.

 

Wo gibt es weitergehende Unterstützung für unsere Mitglieder?

Um in Sachen DSGVO ganz praktische Hilfestellung zu leisten, bietet creazwo als Partner des DEHOGA Niedersachsen an, Hoteliers und Gastronomen in Praxis-Workshops auf Bezirksebene oder auch direkt vor Ort im Betrieb bei der Erstellung des Datenschutzkonzepts zu unterstützen.