Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen

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GEMA: Erhöhung für Radio & Tonträger

Sonderkündigungsrecht bis 31. Januar:

Größere Betriebe mit mehreren 100 qm müssen aufgrund der in der Vergangenheit für sie äußerst günstigen Tarifstrukturen für die Tarife Radio und Tonträgerwiedergaben ohne Veranstaltungscharakter und ohne Tanz (MU III) jetzt mit Erhöhungen von ca. 175 bis 600 Euro in vier Jahren rechnen. Die entsprechenden GEMA-Tarifübersichten 2016-2019 finden Sie hier.

Größere Betriebe mit mehreren 100 qm müssen aufgrund der in der Vergangenheit für sie äußerst günstigen Tarifstrukturen für die Tarife Radio und Tonträgerwiedergaben ohne Veranstaltungscharakter und ohne Tanz (MU III) jetzt mit Erhöhungen von ca. 175 bis 600 Euro in vier Jahren rechnen. Die entsprechenden GEMA-Tarifübersichten 2016-2019 finden Sie hier verlinkt...

Die GEMA bietet den von deutlicheren Erhöhungen betroffenen Betrieben über 100 qm Größe, deren Verträge zum 1. Januar oder 1. Februar 2016 fällig werden, trotz der eigentlich verstrichenen Kündigungsfrist ein Sonderkündigungsrecht bis zum 31. Januar 2016 an. Das eröffnet dem Betrieb die Möglichkeit, noch zu kündigen und die Musiknutzung komplett oder teilweise einzustellen oder auf eine andere Musiknutzung (z.B. von Radio auf Tonträger) zu wechseln. Hier verlinkt...

Die GEMA bietet den von deutlicheren Erhöhungen betroffenen Betrieben über 100 qm Größe, deren Verträge zum 1. Januar oder 1. Februar 2016 fällig werden, trotz der eigentlich verstrichenen Kündigungsfrist ein Sonderkündigungsrecht bis zum 31. Januar 2016 an. Das eröffnet dem Betrieb die Möglichkeit, noch zu kündigen und die Musiknutzung komplett oder teilweise einzustellen oder auf eine andere Musiknutzung (z.B. von Radio auf Tonträger) zu wechseln.