Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen

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Fachaufsichtliche Weisung des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums

Ab sofort (laut MP Weil in Landespressekonferenz spätestens ab Samstag 21.3.2020, 18.00 Uhr) gilt:

  • Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen und dergleichen sind für den Publikumsverkehr zu schließen.

  • Die genannten Betriebe u.a. dürfen Leistungen, den Verkauf von Speisen und Getränken im Rahmen eines Außerhausverkaufs für den täglichen Bedarf nach telefonischer oder elektronischer Bestellung erbringen.

  • Der Verzehr ist innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu diesen Betrieben unzulässig.

  • Bargeldlose Zahlung ist dringend zu empfehlen.


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