Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen

Yorckstrasse 3, 30161 Hannover
Fon +49 511/337060, Fax +49 511/3370629
landesverband​[at]​dehoga-niedersachsen.de, www.dehoga-niedersachsen.de

DEHOGA feiert Erfolg gegen Bettensteuer

Pressemitteilung

Hannover, 26.01.2015.

Die Satzungen der Bettensteuer in Lüneburg und Schulenburg im Oberharz sind rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg am 26.01.2015 entschieden und gleichzeitig eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ausgeschlossen.

Mit den Normenkontrollverfahren in Lüneburg und Schulenberg haben sich die beiden vom DEHOGA Niedersachsen unterstützten Hoteliers auf voller Linie durchgesetzt. “Selbstverständlich freuen wir uns über das Urteil“, betont Rainer Balke, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Niedersachsen. „Damit wird die Unrechtmäßigkeit der Besteuerung auf Übernachtungen erneut bestätigt und wird hoffentlich demnächst ganz vom Tisch sein“, so Balke.

In Goslar wurde die Bettensteuersatzung Anfang Dezember 2014 bereits aus ähnlichen Gründen abgewiesen und es mussten ca. 650.000 Euro bereits gezahlte Steuern an die Hoteliers zurückgezahlt werden. Eine Rückzahlung der in Lüneburg vereinnahmten 240.000 Euro erwartet der DEHOGA auch von der Stadt Lüneburg, die sich zur Rückabwicklung aber noch nicht geäußert hat. Grundsätzlich darf in Niedersachsen zwar eine Bettensteuer erhoben werden, die Satzungen wurden vom Gericht aber als zu undifferenziert bewertet.

Die Begründungen für die Unwirksamkeit der Satzungen beruhten allerdings auf unterschiedlichen rechtlichen Erwägungen: Das Oberverwaltungsgericht ist der Meinung, die Lüneburger Satzung verstoße mit ihrer nur zweistufigen Steuersatz-Staffelung gegen den Grundsatz der Besteuerungsgleichheit. Für besonders bedenklich hielten die Richter die Tatsache, dass die Stadt nicht alle anzeigepflichtigen Beherbergungsbetriebe in die tatsächliche Besteuerung eingebunden hatte, sondern nur 3- und 4-Sterne-Hotels. Ob die Stadt eine neue Steuersatzung auflegen wird so die Stadt Goslar es zum Beispiel vorhat, bleibt der politischen Entscheidungsfindung überlassen.

Einfacher stellt sich die Situation für die Gemeinde Schulenberg dar: Die Gemeinde Schulenberg wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2015 aufgelöst; Rechtsnachfolgerin ist die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld. Noch kurz vor der Auflösung hatte die Gemeinde Schulenberg die ursprüngliche Fassung der Übernachtungssteuersatzung rückwirkend zum 1. Januar 2013 geändert, indem sie den Steuersatz von festen Eurobeträgen auf einen prozentualen Anteil von 5 % auf das Übernachtungsentgelt umgestellt hat und damit gegen das Schlechterstellungsgebot verstößt.

Eine Fortgeltung der Übernachtungsteuersatzung der Gemeinde Schulenberg ab dem 1. Januar 2015 ist rechtlich ausgeschlossen, weil im übrigen Gebiet der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld eine Übernachtungsteuer nicht erhoben wird und es unzulässig ist, nur in einem Teil des Stadtgebietes - hier dem ehemaligen Gebiet der Gemeinde Schulenberg - eine Steuer zu erheben. Auch eine Rückzahlungsproblematik gibt es in Schulenberg nicht, da die Bettensteuer bisher nicht beschieden und damit nicht eingezogen worden ist.

Festzuhalten ist, dass die Städte Goslar und Lüneburg jeweils unmittelbar nach den Urteilen des OVG Lüneburgs angekündigt haben, neue Bettensteuersatzungen zu prüfen. Hauptgeschäftsführer Balke unterstreicht die Sicht des DEHOGA Niedersachsen: „Die Kommunen sollten endlich dieses Sonderopfer für die Hotellerie beenden. Die Unternehmer, die vom Tourismus in einer Kommune profitieren, sollten auch solidarisch die Lasten des Tourismus tragen.“

Ansprechpartner für die Presse:

DEHOGA Niedersachsen
Rainer Balke, Hauptgeschäftsführer
Yorckstrasse 3, 30161 Hannover
Telefon: 0511-33 706-22
balke@dehoga-niedersachsen.de