Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen

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Bundesregierung beschließt weitergehenden KfW-Schnellkredit für den Mittelstand

Die Bundesregierung spannt einen weiteren umfassenden Schutzschirm für den Mittelstand angesichts der Herausforderungen der Corona-Krise. Auf Basis des am 03.04.2020 von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary Frame-work) führt die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein.

Hier geht es zur gemeinsamen Pressemitteilung des BMWi und BMF vom 06.04.2020