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Bettensteuer gekippt

Gericht kippt Dortmunds Bettensteuer 24. Oktober 2013 von Christoph Aichele

AHGZ

DORTMUND/BERLIN. Die Bettensteuer in Dortmund ist nicht rechtmäßig und demnach nichtig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Mittwoch entschieden. Drei Hoteliers und eine Campingplatzbetreiberin hatten gegen entsprechende Steuerbescheide Klagen eingereicht, denen bereits vorher vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stattgegeben wurde - doch die Stadt Dortmund hatte dagegen Berufung eingelegt, wie die AHGZ berichtete.

Die Richter in Münster begründeten ihr Urteil gestern wie folgt:

Eine Beherbergungsabgabe für private Übernachtungen sei zwar grundsätzlich möglich, diese müsse dann aber der Gast selbst bezahlen, vergleichbar etwa der Kurtaxe . Jedoch dürfe laut Landesgesetz nicht der Hotelier selbst dafür steuerlich belangt werden, zumal er nicht entscheiden könne, aus welchem Grund - privat oder geschäftlich - übernachtet wird.

Eine Revision hat das Oberverwaltungsgericht Münster ausgeschlossen. Dem Urteil wird richtungsweisende Wirkung attestiert.

Aktualisierung: Das Urteil ruft auch den DEHOGA Berlin auf den Plan. Wie der Verband in einer offiziellen Presseerklärung mitteilt, sieht er sich damit in seiner Argumentation bestätigt. Jedoch habe man bisher vergeblich versucht, dem Berliner Senat klarzumachen, dass der Gesetzentwurf über eine Übernachtungssteuer in der vorliegenden Form rechtlich keinen Bestand hat.

Der DEHOGA Berlin hofft jetzt, dass sich der Senat am aktuellen