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DEHOGA-News: Verordnung ab 22.6. und Erläuterung
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VERORDNUNG CORONA AB 22.6.2020
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Sehr geehrte Damen und Herren,

heute ist die neue Corona-Verordnung (VO) durch die Landesregierung veröffentlicht worden.

Mit ihr wird am 22.6.2020 die 5. und damit letzte Stufe des 5 Stufen-Planes der Landesregierung eingeleitet.

Wir beschränken uns in der Darstellung der Neuerungen der VO auf die wesentlichen Änderungen, die für das niedersächsische Gastgewerbe von Bedeutung sind:


§ 1 VO -  Verhaltensregel

Abs 3

Nr. 1 Shisha-Bars dürfen wieder aufmachen, wenn keine Shisha-Pfeifen zu Konsum angeboten werden

Nr. 2 Theater o.Ä. dürfen geöffnet haben

Nr. 3 (wird neue Nr. 2) Kinos dürfen wieder öffnen

Nr. 5 wird gestrichen; das heißt, dass Saunen wieder öffnen dürfen.


§ 2 VO -  allgemeine Verhaltensregel im öffentlichen Raum  

Abs. 2, S. 3 als gilt, dass sich zwei Hausstände in unbeschränkter Anzahl treffen dürfen, ohne die Abstände wahren zu müssen. Dies gilt nun auch zusätzlich für Gruppen von maximal 10 Personen.


§ 2 l VO - Beherbergung von Personen 

Abs. 1  Die Kapazitätsbeschränkung für Beherbergungsbetriebe ist aufgehoben. Die Beherbergung darf wieder mit 100 % Kapazität arbeiten. Ebenso dürfen Hotelsaunen wieder geöffnet werden.
Die Gästebeschränkungen für Ferienwohnungen und –häuser sind aufgehoben.


§ 6 VO - Restaurationsbetriebe

Abs.1

In Satz 1 ist nun konkretisiert, dass eine Buffetform mit reiner Selbstbedienung nicht zugelassen ist. Buffets, an denen ein Servicemitarbeiter anreicht, sind zugelassen.

In Satz 3 wird festgehalten, dass nach wie vor 2 Hausstände mit unbeschränkter Personenanzahl gemeinsam an einem Tisch sitzen dürfen. Dazu kommt, dass auch Gruppen von max. 10 Personen zusammen sitzen dürfen.
(In Klärung ist, ob in Satz 3 der Abstand zwischen den Tischen von 2m gestrichen worden ist. Hierüber informieren wir, wenn der unterschriebene VO-Text vorliegt.)


§ 13 VO – Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 6. Juli 2020 außer Kraft.

Die Landesregierung hat angekündigt, dass sie mit dem Außerkrafttreten der jetzigen Verordnung am 6. Juli 2020 eine komplett überarbeitete Verordnung erlassen will, die sich mehr auf generelle Regelungen konzentriert und die Spezialregelungen weitestgehend aufgibt. Es bleibt zu hoffen, dass die Landesregierung unsere Forderungen aufgreift und die Gastronomie wieder vollkommen frei gibt.

 

Weitere Regelungen entnehmen Sie bitte dem Verordnungstext.

Wir hoffen, dass Ihnen diese erste Einschätzung der Verordnung sowie unsere Handlungsempfehlungen für die Hotellerie und Gastronomie weiterhelfen und wünschen viel Erfolg und gutes Gelingen! 

Sie finden auf unserer Website ständig aktualisierte Informationen zum Thema. 

Wir halten Sie auch weiterhin zeitnah auf dem Laufenden! 

Ihr Team des DEHOGA Niedersachsen

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ZUR VERORDNUNG
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FORDERUNGEN AN DIE LANDESREGIERUNG
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Was wir von der Politik für das niedersächsische Gastgewerbe jetzt brauchen! Sie finden hier die aktuellen Forderungen des DEHOGA zur Wiederöffnung von Hotellerie und Gastronomie an die Landesregierung.

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ZU DEN FORDERUNGEN
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KOSTENLOSES WEBINAR
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Durchstarten nach der Corona-Krise

Am 23. Juni 2020 um 10:00 Uhr bieten der DEHOGA Niedersachsen, Ihr Unternehmerverband für das Gastgewerbe und der Hotel-Digitalisierer Betterspace gemeinsam ein spannendes Webinar für Hoteliers zum Thema „Durchstarten nach der Corona-Krise“ an. Neben spannenden Insights zur aktuellen Situation gibt es wertvolle Tipps zum Einsatz digitaler Lösungen, um das Hotel nach der Krise perfekt vorbereitet wieder hochzufahren. Außerdem zeigen Best Practice Beispiele anderer Hoteliers, welche Erfolge sie dank der Digitalisierung ihres Hotels erreicht haben. Melden Sie sich jetzt an und profitieren Sie von diesen Erfahrungen. Die Teilnahme am Webinar ist natürlich kostenfrei.

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MEHRWERTSTEUERSENKUNG
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Was ist Sache?

Der Koalitionsausschuss hat am 3. Juni 2020 im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer beschlossen. Vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 beträgt der reguläre Mehrwertsteuersatz 16 statt 19 Prozent. Der reduzierte Satz wird von 7 auf 5 Prozent gesenkt.

Bereits Ende April hatten sich die Koalitionäre auf die auf ein Jahr befristete Mehrwertsteuerabsenkung für Speisen in der Gastronomie verständigt. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 und wird mit dem Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (CoronaSteuerhilfegesetz) vom 12. Mai 2020 geregelt. Getränke sind von der Steuersenkung ausgenommen.

Stand Juni 2020 beträgt der Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie 5 Prozent in der Zeit vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 und 7 Prozent in der Zeit vom 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021. Details hat der DEHOGA in einem Merkblatt veröffentlicht. 

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ZUM MERKBLATT
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Dieser Newsletter wurde an erika@mustermann.de gesendet. Dieser Newsletter ist eine exklusive Leistung für Mitglieder des DEHOGA Niedersachsen und wird Ihnen ausschließlich mit Ihrem Einverständnis zugesandt. Wollen Sie diesen Newsletter in Zukunft nicht mehr erhalten, klicken Sie bitte hier.

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband
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