Sehr geehrte Damen und Herren,
heute ist die neue Corona-Verordnung (VO) durch die Landesregierung veröffentlicht worden.
Mit ihr wird am 22.6.2020 die 5. und damit letzte Stufe des 5 Stufen-Planes der Landesregierung eingeleitet.
Wir beschränken uns in der Darstellung der Neuerungen der VO auf die wesentlichen Änderungen, die für das niedersächsische Gastgewerbe von Bedeutung sind:
§ 1 VO - Verhaltensregel
Abs 3
Nr. 1 Shisha-Bars dürfen wieder aufmachen, wenn keine Shisha-Pfeifen zu Konsum angeboten werden
Nr. 2 Theater o.Ä. dürfen geöffnet haben
Nr. 3 (wird neue Nr. 2) Kinos dürfen wieder öffnen
Nr. 5 wird gestrichen; das heißt, dass Saunen wieder öffnen dürfen.
§ 2 VO - allgemeine Verhaltensregel im öffentlichen Raum
Abs. 2, S. 3 als gilt, dass sich zwei Hausstände in unbeschränkter Anzahl treffen dürfen, ohne die Abstände wahren zu müssen. Dies gilt nun auch zusätzlich für Gruppen von maximal 10 Personen.
§ 2 l VO - Beherbergung von Personen
Abs. 1 Die Kapazitätsbeschränkung für Beherbergungsbetriebe ist aufgehoben. Die Beherbergung darf wieder mit 100 % Kapazität arbeiten. Ebenso dürfen Hotelsaunen wieder geöffnet werden. Die Gästebeschränkungen für Ferienwohnungen und –häuser sind aufgehoben.
§ 6 VO - Restaurationsbetriebe
Abs.1
In Satz 1 ist nun konkretisiert, dass eine Buffetform mit reiner Selbstbedienung nicht zugelassen ist. Buffets, an denen ein Servicemitarbeiter anreicht, sind zugelassen.
In Satz 3 wird festgehalten, dass nach wie vor 2 Hausstände mit unbeschränkter Personenanzahl gemeinsam an einem Tisch sitzen dürfen. Dazu kommt, dass auch Gruppen von max. 10 Personen zusammen sitzen dürfen. (In Klärung ist, ob in Satz 3 der Abstand zwischen den Tischen von 2m gestrichen worden ist. Hierüber informieren wir, wenn der unterschriebene VO-Text vorliegt.)
§ 13 VO – Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 6. Juli 2020 außer Kraft.
Die Landesregierung hat angekündigt, dass sie mit dem Außerkrafttreten der jetzigen Verordnung am 6. Juli 2020 eine komplett überarbeitete Verordnung erlassen will, die sich mehr auf generelle Regelungen konzentriert und die Spezialregelungen weitestgehend aufgibt. Es bleibt zu hoffen, dass die Landesregierung unsere Forderungen aufgreift und die Gastronomie wieder vollkommen frei gibt.
Weitere Regelungen entnehmen Sie bitte dem Verordnungstext.
Wir hoffen, dass Ihnen diese erste Einschätzung der Verordnung sowie unsere Handlungsempfehlungen für die Hotellerie und Gastronomie weiterhelfen und wünschen viel Erfolg und gutes Gelingen!
Sie finden auf unserer Website ständig aktualisierte Informationen zum Thema.
Wir halten Sie auch weiterhin zeitnah auf dem Laufenden!
Ihr Team des DEHOGA Niedersachsen
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