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Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen

Kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen, die besonders stark unter den hohen Energiekosten leiden, können vom 23. Februar an bei der N-Bank online einen Zuschuss des Staates beantragen.

Dies teilten das landeseigene Förderinstitut und das niedersächsische Wirtschaftsministerium mit. Es handelt sich um den ersten Teil des Programms „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ – dabei werden zunächst 100 Millionen Euro ausgezahlt. Die Anträge für diese Hilfen, mit denen die im vergangenen Jahr entstandenen Belastungen durch Preissteigerungen bei Gas, Strom, Öl und Pellets zumindest teilweise ausgeglichen werden sollen, können bis Ende März eingereicht werden. Das Geld stammt vom Land und vom Bund.

Die Preiserhöhungen hätten – unabhängig von den Energieträgern – im Jahr 2022 viele Unternehmen „mitunter auch existenzgefährdend getroffen“, sagte Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD). „Die Arbeitsplätze, die wir jetzt nicht retten und sichern, werden dauerhaft verloren bleiben.“

Die Finanzhilfen sind für rechtlich selbstständige Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen und bis zu 250 Beschäftigten bestimmt. Voraussetzung ist nach Angaben der N-Bank, dass sich die Energiekosten mehr als verdoppelt haben: Die Gesamtausgaben für Energie müssen im Zeitraum von Juli bis Dezember 2022 um mindestens 3000 Euro über dem Doppelten des im gleichen Zeitraum des Vorjahres angefallenen Betrages gelegen haben. Bis zu 80 Prozent der über die Verdoppelung der Energiekosten hinausgehenden Ausgaben können vom Staat erstattet werden – maximal jedoch 500.000 Euro. Damit möglichst schnell geholfen wird, soll noch vor der endgültigen Auswertung des Antrags zügig die Hälfte des vorgesehenen Geldes als Abschlagszahlung fließen.

Weil nur Firmen unterstützt werden sollen, die durch die hohen Energiekosten in existenzielle Bedrängnis geraten sind, gibt es noch weitere Bedingungen für die Staatshilfen: Zwischen Juli und November 2022 muss die Firma beim Cashflow oder der Einnahmen-Überschuss-Rechnung einen Fehlbetrag ausgewiesen haben, der mindestens so hoch war wie die nun beantragte Finanzhilfe und mindestens 2400 Euro betrug. Darüber hinaus müssen sich die Unternehmen verpflichten, im laufenden Jahr betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Auf der Website der N-Bank gibt es einen „Fördercheck“ – dort können Firmen prüfen, ob sie für einen Zuschuss infrage kommen.

Das Programm „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ umfasst insgesamt 300 Millionen Euro – 200 Millionen Euro vom Land Niedersachsen und 100 Millionen Euro vom Bund. Der zweite Teil in Höhe von 200 Millionen Euro sei für den kommenden Herbst und Winter gedacht, erklärte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums. Ob und wie stark dann wieder Unternehmen durch den Staat entlastet werden müssen, hängt allerdings von der weiteren Entwicklung der Energiepreise ab.

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