Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen

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Corona: Sozialversicherungsbeiträge stunden

Antrag noch heute bei den Krankenkassen stellen!

Soeben erfahren wir aus der telefonischen Verbändekonferenz mit Vertretern der niedersächsischen Landesregierung um Ministerpräsident Weil, dass ein Antrag auf Stundung von aktuellen Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund der Corona-Krise noch heute bis 24 Uhr Ihrerseits erfolgen muss, damit wichtige Fristen nicht verstreichen! 

Den Gesetzestext des § 76 SGB IV, auf dessen Grundlage die Stundung erfolgt, haben wir im Mitgliederbereich unserer Website für Sie hinterlegt. In Ziffer 1 finden Sie die Erläuterung, unter welchen Voraussetzungen der Versicherungsträger stunden darf.

Als Begründungstext sollte reichen:

„Bedingt durch die aktuelle Corona-Krise sind meine betrieblichen Einnahmen auf Null gesunken. Die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist mir in dieser Phase nicht möglich.“

Ein Muster für den Antrag auf Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen finden Sie ebenfalls im Mitgliederbereich

Stellen Sie den Antrag noch heute, damit er positiv beschieden werden kann! Reichen Sie diesen bei allen Krankenkassen ein, an die Sie Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Mitarbeiter abführen. 

Sie haben Fragen dazu oder benötigen weitere Informationen rund um die Corona-Krise und Ihre Folgen? Die Geschäftsstellen des DEHOGA Niedersachsen und der Bezirksverbände – unter Berücksichtigung strikter Schutzmaßnahmen – sind mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Sie da.