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So ändert sich nichts

Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes kein Schritt nach vorn

Hannover, 19. Juni 2026. Der lange erwartete und jetzt vorgelegte Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Gesetz zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes ist kein Schritt nach vorn. Besonders ernüchternd ist, wenn man darin bei der Beschreibung von „Problem und Ziel“ liest, dass Arbeitszeitflexibilisierung nicht nur den Ansprüchen von Beschäftigten in einer heterogenen Arbeitswelt entspricht, sondern auch betriebliche Erfordernisse diese nötig machen, dann jedoch der Entwurf die notwendige Bewegung nach vorn unter einen Tarifvorbehalt stellt. „Unsere Erwartungshaltung angesichts der Beschlusslage im Koalitionsvertrag und der Nationalen Tourismusstrategie, in der sich die Regierungskoalitionäre zukunftsgerichtet für Deutschland einig waren, war groß. Umso enttäuschter sind wir nun über den Referentenentwurf“, sagt Dirk Breuckmann, Präsident des DEHOGA Niedersachsen.

Die vorgesehene Flexibilisierungsmöglichkeit von einer werktäglichen hin zu einer wöchentlichen Begrenzung der Arbeitszeit unter einen Tarifvorbehalt zu stellen, wird aus Sicht des DEHOGA Niedersachsen angesichts der Blockadehaltung der Sozialpartner keinen Fortschritt hin zu einem modernen Arbeitszeitgesetz unter Beachtung der wirtschaftlichen Lebenswirklichkeit bringen. Beschäftigte müssen mit ihren Arbeitgebern in die Lage versetzt werden, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit souverän flexible Möglichkeiten des Arbeitseinsatzes zu vereinbaren. Breuckmann: „Dafür bedarf es nicht des Instrumentariums eines Tarifvorbehalts – das können die Vertragsparteien auch in eigener Verantwortung sinnvoll im jeweiligen Arbeitsverhältnis regeln.“

Darüber hinaus werden für die Einführung der ebenfalls verpflichtend vorgesehenen elektronischen Arbeitszeiterfassung für jeden Betrieb hohe Kosten und zusätzlicher bürokratischer Aufwand entstehen. Es erscheint zweifelhaft, ob es in schwieriger wirtschaftlicher Lage auch für Kleinstbetriebe das richtige politische Signal ist, im Zuge von Flexibilisierungsaktivitäten durch die Festlegung der elektronischen Form bei der Arbeitszeiterfassung derlei finanzielle Belastungen zu schaffen. Die Rechtsprechung hat ausdrücklich nicht die elektronische Form verlangt.

Es bleibt zu hoffen, dass im Zuge des weiteren parlamentarischen Verfahrens die jetzt im Entwurf vorgesehenen Hemmnisse – vor allem der Tarifvorbehalt – eliminiert werden.   

Der DEHOGA Niedersachsen ist der Unternehmerverband des Gastgewerbes mit knapp 5.000 Mitgliedern, davon über 1.300 Ausbildungsbetriebe. Er macht Branchenpolitik und vertritt die Interessen seiner Mitglieder aus Hotellerie und Gastronomie. Der DEHOGA Niedersachsen ist in acht Bezirksverbände gegliedert, die in rund 60 Kreis- und Ortsverbände unterteilt sind.

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