Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen
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Musterformblätter zur Erfüllung der Informationspflichten veröffentlicht
Während sich im Pauschalreiserecht die Verpflichtung zum Abschluss einer Insolvenzversicherung dadurch umgehen lässt, dass keine Kundengelder vor Beendigung der Reise angenommen werden, gelten die Informationspflichten des ab 1. Juli 2018 geltenden Reiserechts hingegen in allen Pauschalreisekonstellationen – und darüber hinaus auch bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen.
Der Hotelverband Deutschland (IHA) bietet daher neben seinem Merkblatt zum neuen Reiserecht nun auch die für die Hotellerie relevanten Formblätter als MS-Word-Dateien zum kostenfreien Download an.