Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen

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Hygieneüberprüfungen seit 1.12.2014 gebührenpflichtig

Trotz massiver Proteste aller lebensmittelverarbeitenden Branchen gilt in Niedersachsen als erstem Bundesland seit 1.12.2014 eine Gebührenpflicht auch für Hygieneüberprüfungen im Gastgewerbe. Und zwar unabhängig davon, ob ein Betrieb einen Anlass für die Überprüfung gegeben hat oder nicht.

Die Neuregelung der Gebührenordnung sieht für den Lebensmittelbereich eine zweistufige Differenzierung und eine Deckelung der Gebühren für die Regelkontrolle vor. Unternehmen mit weniger als 125.000 Euro Jahresumsatz zahlen pro Kontrolle maximal 56 Euro. Unternehmen, deren Jahresumsatz weniger als 250.000 Euro beträgt, zahlen pro Kontrolle maximal 92 Euro. Ein weiteres Beispiel: Für kleine Kioske, die im Schnitt nur alle zwei Jahre kontrolliert werden, bedeutet die neue Verordnung sogar bei Regelkontrollen Kosten von „lediglich rund“ 30 Euro pro Jahr. Kleine Bäckereien haben im Schnitt mit 50 bis 100 Euro pro Jahr zu rechnen. „Das ist angesichts der Umsätze verträglich", kommentierte Verbraucherschutzminister Christian Meyer die von ihm durchgesetzte Verordnung.

Seit April sind bereits im Futtermittelbereich die Regelkontrollen neben den zusätzlich erforderlichen amtlichen Kontrollen gebührenpflichtig. Diese Gebührenpflicht wird mit der neuen Gebührenordnung jetzt auf alle Bereiche der amtlichen Überwachung zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit erweitert. Die Höhe der Gebühren für die Regelkontrollen bemisst sich nach dem jeweiligen Aufwand. Daher kostet eine Betriebskontrolle in einem risikointensiven Großbetrieb, die zeitlich aufwändiger ist, mehr Gebühren. Gründe für einen erhöhten zeitlichen Aufwand können auch zum Beispiel festgestellte und zu dokumentierende Mängel sein oder nicht zugängliche Unterlagen.

Der DEHOGA Niedersachsen hat frühzeitig angekündigt, gegen diese neuen Gebührenbescheide zusammen mit seinen Mitgliedern zu klagen.