Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen

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DEHOGA-Landesverbandstag 2015 in Cuxhaven

DEHOGA Niedersachsen fordert weniger Bürokratie im Gastgewerbe

(Cuxhaven, 11.11.2015) Vom 08. bis zum 10. November trafen sich rund 230 Delegierte aus ganz Niedersachsen zu ihrer Delegiertenversammlung in der Kugelbake-Halle in Cuxhaven. Zentrale Themen waren die Erfahrungen mit dem Mindestlohngesetz und der daraus resultierenden Dokumentationspflicht, die Bilanz des im Juni 2014 veröffentlichten Schwarzbuches gastronomischer Veranstaltungen, die Berufsausbildung und die ersten Erfahrungen im Hinblick auf die Flüchtlingspolitik. Begrüßt wurden die Delegierten am Sonntagabend unter anderem vom Europaabgeordneten David McAllister und MdB Enak Ferlemann (CDU/CSU). McAllister positionierte sich klar gegen die gebührenpflichtigen Hygienekontrollen in Niedersachsen. Dies sei ein falscher Ansatz der niedersächsischen Landesregierung und müsse wie in allen anderen Bundesländern als staatlicher Prüfauftrag kostenfrei sein. MdB Ferlemann äußerte sich dagegen eindeutig zur Mehrwertsteuerfrage im Gastgewerbe: „Wenn es nach mir geht, sollte auch der Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie abgesenkt werden“, rief er den Delegierten zu, die mit viel Beifall reagierten und gleichzeitig forderten, dass es nicht nur bei Lippenbekenntnissen bleiben sollte.

Mindestlohn und Arbeitszeit

Die Delegierten waren sich einig, dass die Einführung des Mindestlohnes für das niedersächsische Gastgewerbe keine Probleme mit sich gebracht hat. Große Probleme dagegen bereitet nach wie vor die Dokumentationspflicht, die unter Erhebung von Bußgeldern kontrolliert wird. Der DEHOGA hat den Gesetzgeber nach den ersten Nachbesserungen im Gesetz nochmals aufgefordert, weitere Erleichterungen herbeizuführen. Gefordert wird, an bis zu 3 Tagen in der Woche die Arbeitszeit mit Zustimmung des Mitarbeiters und entsprechendem Zeitausgleich auf 12 Stunden auszuweiten. Dass es das Gastgewerbe auch zukünftig nicht leichter haben wird, wurde bei der Diskussion über die bürokratischen Anforderungen an gastgewerbliche Unternehmer deutlich. Die allgemeine Stimmung zeigte deutlich, dass ein immer größer werdender Verwaltungsaufwand für einige Betriebe durch allseitige Dokumentationspflichten nicht mehr zu schaffen ist. „Wir sollten beim Gast sein und nicht in unseren Büros“, drückte sich ein Delegierter für alle seine Kolleginnen und Kollegen aus.

Schwarzbuch Bilanz 2015

Mit einem „Schwarzbuch gastronomischer Veranstaltungen“ hat der DEHOGA Niedersachsen in 2014 den Versuch unternommen, ein öffentliches Bewusstsein für die Wettbewerbssituation herzustellen, in der berufsmäßig ausgeübte Gastronomie steht. In dem Schwarzbuch wurden Aktivitäten aufgeführt, die von Mitgliedern aus ganz Niedersachsen als grenzwertig gemeldet wurden. Politik und Kommunen wurden aufgefordert, für Fairness zu sorgen und sich an positiv gertegelten Fällen zu orientieren. Gleichzeitig appellierte er an die Delegierten des DEHOGA Niedersachsen, auch zukünftig den Dialog mit den Kommunen zu suchen und durch regelmäßige Gespräche aufrecht zu halten. Das Schwarzbuch war Anlass für viele Gespräche, die zum einen mit den zuständigen Verwaltungsbehörden vor Ort geführt wurden, zum anderen aber auch mit Veranstaltern kritisierter Veranstaltungen. Das Ergebnis dieser Gespräche und Aktivitäten liegt nun in der „Schwarzbuch Bilanz 2015“ vor.

Kommunale Bettensteuern

Zu Beginn des Jahres 2015 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in drei vom DEHOGA Niedersachsen begleiteten Normenkontrollverfahren die Bettensteuersatzungen der Kommunen Goslar, Schulenberg und Lüneburg aufgehoben. Die zu Unrecht vereinnahmten Bettensteuern mussten an die belasteten Beherbergungsbetriebe zurückgezahlt werden. Die Stadt Lüneburg hat nun noch einmal nachgelegt und auf den 01.10.2015 eine überarbeitete Bettensteuersatzung in Kraft gesetzt. Nach dieser sollen die gewerblichen Anbieter von Übernachtungen in Lüneburg bei privatveranlassten Übernachtungen 4 Prozent Bettensteuer auf den Übernachtungspreis (ohne Frühstück) erheben und an die Stadt abführen. Der DEHOGA Niedersachsen wird auch die neue Bettensteuersatzung der Stadt Lüneburg anfechten, da die betroffenen Beherbergungsbetriebe nach wie vor einen unverhältnismäßig hohen Erhebungsaufwand leisten müssen. Diesem Normenkontrollverfahren wird für Niedersachsen die Funktion einer Musterklage zukommen.

Unterbringung und Beschäftigung von Flüchtlingen

Ein weiteres Thema waren die ersten Erfahrungen mit der Flüchtlingspolitik. Damit die Arbeitsplatzintegration erfolgreich funktionieren und Flüchtlinge leichter eine Beschäftigung oder Ausbildung aufnehmen können, fordert der DEHOGA, bürokratische Hürden bei der Integration abzubauen. Gleichzeitig warnte der DEHOGA davor, zu viele Flüchtlinge in den Ortszentren kleiner, touristisch geprägter Kommunen unterzubringen. „Der Konflikt ist vorprogrammiert“, so Präsident Kröger mit Blick auf die gezielten Fördermaßnahmen von Tourismusgemeinden sowie der einzelbetrieblichen Förderung. Er fordert die niedersächsische Landesregierung auf, bei seinen Unterbringungsentscheidungen immer auch die besondere wirtschaftliche Situation der Kommunen in seine Abwägung einzubeziehen.

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Pressekontakt:
DEHOGA Niedersachsen Rainer Balke, Hauptgeschäftsführer
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