Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen

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Bettensteuer Hoteliers wollen nicht mehr zahlen

Auswirkungen Gerichtsurteil Dortmund

Kölner Hoteliers wollen auch nicht mehr zahlen

25. Oktober 2013 AHGZ Raphaela Kwidzinski KÖLN.

Das Aus für die Bettensteuer in Dortmund wirkt sich auch auf andere Städte aus. „Mit diesem Urteil ist die Bettensteuer in ihrer bisherigen Form auch in Köln nicht mehr zu halten und die zugrundeliegende Satzung für nichtig zu erklären, mit allen Rechtsfolgen“, erklärt Christoph Becker, Geschäftsführer des DEHOGA Nordrhein. Der Verband kündigt nun an, dass die Hotellerie mit sofortiger Wirkung jede Form der Steuerzahlung an die Stadt Köln einstellen werde.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte am Mittwoch geurteilt, dass die Dortmunder Bettensteuer nicht rechtsmäßig ist, auch wenn sie nur für privat veranlasste Übernachtungen anfallen soll.

Die Begründung:

Eine Beherbergungsabgabe für private Übernachtungen sei zwar grundsätzlich möglich, diese müsse dann aber der selbst Gast bezahlen, vergleichbar etwa der Kurtaxe . Jedoch dürfe laut Landesgesetz nicht der Hotelier selbst dafür steuerlich belangt werden, zumal er nicht entscheiden könne, aus welchem Grund – privat oder geschäftlich – übernachtet wird.

Eine Revision hat das Oberverwaltungsgericht Münster ausgeschlossen. Die Kölner Hoteliers sehen sich nun in ihrer Position gegen die Bettensteuer bestätigt. Der DEHOGA Nordrhein, will den Oberbürgermeister nun in einem Schreiben auffordern, die Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe in der Stadt Köln mit sofortiger Wirkung aufzuheben und sämtliche vereinnahmten Steuergelder an die betroffenen Hotels nebst entstandener Verwaltungsgebühren und Zinsen zurück zu zahlen.

Klagen von Hoteliers gegen die bestehende Steuer sind eingereicht. Musterkläger Wolf Hönigs vom Kölner Lint Hotel geht davon aus, dass das Verwaltungsgericht Köln sich in seiner Entscheidungsfindung dann an der Entscheidung des Münsteraner Oberverwaltungsgericht orientiert.