Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen

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Änderung des Jugendschutzgesetzes ab 1. April 2016

Auch elektronische Zigaretten und elektronische Shishas dürfen künftig nicht mehr an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Da die Produkte keinen Tabak enthalten, sondern nur sogenannte Liquids verdampfen, handelt es sich nicht um Tabakwaren im Sinne des Jugendschutzgesetzes und waren bislang nicht verboten. Mit Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes ab 1. April 2016 hat sich dies geändert. Weiter Informationen finden Sie hier