Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen

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Änderung der niedersächsischen Corona-VO vom 18.12.2020: Nutzung von Kantinen

Für die Nutzung von Kantinen wurde eine Änderung der Niedersächsischen Corona-VO herbeigeführt:

§ 10 wird wie folgt geändert: 

a) In Absatz 1 Satz 3 Halbsatz 2 werden nach dem Wort „Ernährungswirtschaft" ein Komma und die Worte „in Kantinen der Angebote der Eingliederungshilfe im Sinne des § 15 Abs. 1, in Kantinen von Krankenhäusern sowie in allen Kantinen von Betrieben, in denen aus hygienischen oder sonstigen zwingenden Gründen eine Nahrungsaufnahme am Arbeitsplatz nicht möglich ist," eingefügt.

 
Hier finden Sie die Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 18.12.2020.