Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen

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DEHOGA lehnt neuen Gesetzesentwurf zum Tourismusbeitrag ab

Am 16.06.2016 ist die geplante Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes im zuständigen Landtagsausschuss für Inneres und Sport erörtert worden. Angehört wurden betroffene Verbände, auch der DEHOGA Niedersachsen ist zu  Wort gekommen.

Der DEHOGA Niedersachsen hatte den ursprünglichen Kabinettsentwurf des Gesetzes noch „verhalten“ befürwortet, da mit der Einführung eines Tourismus- und Gästebeitrages neuer Prägung die Kommunen verpflichtet werden sollten, sich entweder für Tourismusbeitrag/Gästebeitrag oder aber für eine Bettensteuer zu entscheiden. Der nun im Ausschuss nachgebesserte Gesetzentwurf sieht allerdings eine grundlegende Änderung vor.

So soll finanziell gebeutelten Kommunen auf Antrag seitens des Innenministeriums gestattet werden können, neben einem Tourismus-/Gästebeitrag zusätzlich noch eine Bettensteuer zu erheben.

Aktuell befinden sich ca. 10 Kommunen von knapp 1.000 niedersächsischen Kommunen in dieser Situation. In Anbetracht der anhaltenden finanziellen Probleme der Kommunen kann eine Erweiterung dieses Kreises aber nicht ausgeschlossen werden.

Schon in den Vorberatungen zum Änderungsentwurf des Kommunalabgabengesetzes hatte der DEHOGA Niedersachsen deutlich herausgestellt, dass er nur bei einer eindeutig geregelten Alternative des Tourismusbeitrages/Gästebeitrages oder der Bettensteuer unter großen Bedenken seine Zustimmung zur Erleichterung der Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages/Kurbeitrages nun Tourismusbeitrag/Gästebeitrag erklären könne.

Da dieser gegenseitige Ausschluss durch den neuen Gesetzentwurf nun aufgebrochen wird, hat der DEHOGA Niedersachsen seine verhaltende Unterstützung der Novelle des Kommunalabgabengesetzes zurückgezogen.

Ob das letztendlich Auswirkungen auf die Verabschiedung der Novelle des Kommunalabgabengesetzes haben wird, wird der weitere Gesetzgebungsgang ergeben.