Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen

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Bundesumweltministerin Hendricks macht Weg frei für Public Viewing

Auch zur Fußball-EM 2016 hat der DEHOGA die Forderung gestellt, dass eine Übertragung nach 22 Uhr in unseren Betrieben möglich sein muss. Die Verordnung über die Einhaltung der Lärmschutzrichtlinien (TA Lärm) muss dementsprechend wie bei den vorangegangenen Großveranstaltungen ausgesetzt werden. Aus dem Bundesumweltministerium wie auch dem niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport wurde inzwischen signalisiert, dass eine entsprechende Verordnung erlassen wird. Dier Pressemitteilung finden Sie im Mitgliederbereich unter Fußball EM 2016.