Niedersächsisches Landwirtschaftsministerium fordert bundesweit „Hygiene-Smileys“

DEHOGA ist gegen Kennzeichnung und Ekellisten

Das Land Niedersachsen will sich für die Einführung eines bundesweit einheitlichen Gütesiegels für gastronomische Betriebe einsetzen. Gespräche hätten gezeigt, dass das Verbraucherinformationsgesetz zwar ausreichend für die Behörden sei, die Verbraucher selber damit aber nicht zufriedenstellend berücksichtigt werden könnten, sagte ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums am Mittwoch in Hannover.
Vorbild soll ein System mit drei verschiedenen Aufklebern von Gesichtern in Dänemark sein. Dabei bedeutet ein lachendes Gesicht, dass der Betrieb vorbildlich ist, ein normales Gesicht weist daraufhin, dass alles in Ordnung ist und ein Smiley-Gesicht mit einer rausgestreckten Zunge will den Verbraucher warnen.

Nach Angaben des Ministeriumssprechers gehe es bei dem Gütesiegel-System um einen zusätzlichen Anreiz für die Gaststätten. «Das geht über die Pflicht zur allgemeinen Einhaltung hygienischer Maßstäbe hinaus.» Ein Ersatz für die regelmäßigen Kontrollen durch die Gesundheitsbehörden sei das Gütesiegel nicht. Der Kunde solle durch die Kennzeichnung lediglich besser erkennen, wie ein Betrieb strukturiert ist und sich für Verbesserungen einsetzt. Ähnlich wie in Dänemark könne so ein Wettbewerb zwischen den Betrieben ermöglicht werden. Dort besitzen nach Angaben des Sprechers bereits 90 Prozent der gastronomischen Betriebe eine positive Bewertung.

Zusammen mit Hamburg will Niedersachsen das Vorhaben im Bundesrat einbringen. Eine bundesweit einheitliche Regelung sei wichtig, damit die «Germknödelbude in Bayern genauso wie die Fischbuzze in Hamburg» gleich behandelt werde, so der Sprecher. Vergeben werden sollen die Gütesiegel später von den Behörden.

Quelle: Pressemeldung ddp vom 08.04.2010 

Der DEHOGA ist gegen eine Kennzeichnung und sogenannte „Ekellisten".
Der DEHOGA spricht sich eindeutig für eine gute, betriebliche Hygienepraxis in der Gastronomie aus. Betriebe, die wiederholt und konsequent gegen gesetzliche Hygienevorschriften verstoßen, kann und will der Verband nicht verteidigen. Schwarze Schafe schaden dem Image der gesamten Branche. Andererseits kann es nicht hingenommen werden, wenn staatliche Behörden ein „Gütesiegel" einführen, das weder zielführend ist, noch den gesetzlichen Ansprüchen auf z.B. gleiche Wettbewerbsbedingungen entspricht. Deshalb lehnt der DEHOGA das Smiley-Gütesiegel grundsätzlich ab.

Das komplette DEHOGA Positionspapier finden Sie hier:

DEHOGA Positionspapier zu Hygiene-Smileys

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